WAB Kurse

Die Ab­kür­zung WAB steht für WeiterAusBil­dung.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 Änderungen der Führerausbildung beschlossen. Davon ist auch die Weiterbildung betroffen.

Neu gelten folgende Vorschriften:

1. Personen, deren Führerausweis auf Probe vor dem 1.1.2020 abläuft, absolvieren weiterhin die WAB-Kurse 1+2 (wie bisher).

2. Personen, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch 1 Weiterbildungskurs besuchen.

Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue Einheitskurs ab 2020.

Zum neuen Kurs fehlen zur Zeit noch genauere Angaben zu Inhalt und Kosten.

Drive Z empfiehlt deshalb allen Neulenkern, noch im Jahre 2019 den aktuellen WAB-Kurs 1 zu besuchen.

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