WAB Kurse
Die Abkürzung WAB steht für WeiterAusBildung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 Änderungen der Führerausbildung beschlossen. Davon ist auch die Weiterbildung betroffen.
Neu gelten folgende Vorschriften:
1. Personen, deren Führerausweis auf Probe vor dem 1.1.2020 abläuft, absolvieren weiterhin die WAB-Kurse 1+2 (wie bisher).
2. Personen, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch 1 Weiterbildungskurs besuchen.
Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue Einheitskurs ab 2020.
Zum neuen Kurs fehlen zur Zeit noch genauere Angaben zu Inhalt und Kosten.
Drive Z empfiehlt deshalb allen Neulenkern, noch im Jahre 2019 den aktuellen WAB-Kurs 1 zu besuchen.