Seit dem 1. Dezember 2005 müssen alle Neulenker nach der praktischen Fahrprüfung und noch während der Probezeit einen obligatorischen Weiterbildungstag, den sogenannten WAB-Kurs, besuchen.
Wer seine praktische Prüfung nach dem 01.01.2020 bestanden hat, muss diesen Kurs innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Führerausweises auf Probe absolvieren.