LERNFAHRAUSWEIS (AUTO KAT. B) FÜR 17-JÄHRIGE
Seit dem 1.1.2021 können Jugendliche den Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren erhalten.
Jugendliche der Jahrgänge 2001 und 2002 sollten ihren Lernfahrausweis unbedingt noch vor Jahresende 2020 beantragen, wenn sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.
Ab 1. Januar 2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach Jugendliche den Lernfahrausweis für Personenwagen schon mit 17 Jahren erwerben können.
Gleichzeitig gilt, dass Gesuchsteller, die ihren Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, diesen seit mindestens einem Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Führerprüfung antreten zu dürfen.
Lernfahrgesuch einreichen (Kanton ZH)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Das Formular «Lernfahrgesuch» kannst du hier downloaden Download LERNFAHRGESUCH (Kt. ZH)
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Sehtest (direkt auf dem Lerngesuch-Formular ausfüllen lassen)
Bei Fahrschultreff erhältst Du einen Gutschein für einen kostenlosen Sehtest bei KRASS Optik in den Archhöfen Winterthur. - Farbiges Passfoto aufkleben
- Nothelfer-Ausweis beilegen
- An das Strassenverkehrsamt schicken.
Weitere Infos zum Lernfahrgesuch findest du auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.
