Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschultreff AGB Stand 01. April 2019
Willkommen zu deiner Fahrausbildung beim Fahrschultreff. Es freut uns, dass du dich für unsere Fahrschule entschieden hast, und es liegt uns viel daran, dich zu einem sicheren Verkehrsteilnehmer auszubilden. Damit wir dich schnell und sicher zur Fahrprüfung begleiten können, sind ein regelmässiger Besuch von Fahrstunden und die Einhaltung nachfolgender Geschäftsbedingungen unerlässlich:
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s) dienen dazu, das Verhältnis zwischen FahrschülerIn und FahrlehrerIn zu regeln und einen reibungslosen Ausbildungsablauf zu garantieren. Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.
Die AGB’s treten bei allen Anmeldungen (Nothelfer-, Verkehrskunde-, Motorradkurse) in Kraft, auch bei telefonischer-, online- und E-Mail Anmeldung.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Schüler-/Kursteilnehmer diese AGB’s.
Die AGB’s sind gültig bei allen Tätigkeiten, die mit der Fahrschule in Verbindung stehen.
Zur Vereinfachung werden nachfolgend nicht immer alle Tätigkeiten aufgezählt.
2. Ausweispflicht
Zur Fahrstunde, Verkehrs- und Motorradkurs muss immer ein gültiger Lernfahrausweis vorhanden sein und ist ohne Verlangen vorzuweisen. Sollte der Fahrschüler/ Kursteilnehmer keinen gültigen Ausweis dabei haben, kann die Fahrstunde nicht durchgeführt werden, oder der Kursteilnehmer wird vom Kurs ausgeschlossen. In beiden Fällen wird der Lektionenpreis bzw. das Kursgeld geschuldet.
Nachholgebühren werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zum Nothelferkurs ist stets ein Identitätsnachweis mitzubringen. Bei Verlust oder Entzug des Lernfahr-ausweises ist umgehend der Fahrlehrer oder die Fahrschule zu informieren.
Fahrausbildungen und Kursbesuche dürfen dann nicht mehr besucht werden, bis ein Ersatzausweis vorhanden ist! Vereinbarte Fahrstunden oder Kurse sind trotzdem kostenpflichtig.
3. Versicherung
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts, sowie der offiziellen Führerprüfung mit dem Fahrschulfahrzeug, durch Fahrschultreff bei der AXA Winterthur Versicherung für Vollkasko und Unfall versichert. An die Versicherungskosten bezahlt der Fahrschüler einmalig Fr. 120.-.
Die Versicherung ist für 2 Jahre gültig.
Die Versicherung gilt nur auf den Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Fahrschultreff anwesend ist. Für alle von uns organisierten Kurse / Veranstaltungen / Fahrstunden, schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmer ist daher selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Fahrschultreff nicht haftbar gemacht werden.
Fahrschultreff übernimmt keine Verantwortung bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch.
Motorradkurse finden auf öffentlichem Grund/Plätzen statt. Die Kursteilnehmer sind für ihre Versicherung selber verantwortlich. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an Fahrschultreff gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren dem Fahrschultreff, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht.
Sollte die Versicherungsgebühr nicht bis zur zweiten Fahrlektion beglichen werden, sowie bei Verzicht der Fahrschulversicherung, lehnt Fahrschultreff jegliche Haftung an Material- /Personenschäden ab. Der Fahrschüler muss in diesem Fall selber über die entsprechende Versicherungsdeckung verfügen.
4. Kurswesen und gebuchte Fahrstunden
Bei einer Anmeldung zu einem Nothelfer-, Verkehrskunde- oder Motorradkurs treten automatisch diese AGB‘s in Kraft. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Sollte ein Kursteilnehmer einen oder mehrere Kurse für sich oder andere buchen, so haftet immer der anmeldende Kursteilnehmer für die von ihm gebuchten Kurse und Teilnehmer.
Bei Verkehrskundekursen muss immer der erste Kursteil absolviert werden. Nachher können die Kursabende in beliebiger Reihenfolge besucht werden, vorausgesetzt es hat am jeweiligen Kurstag genügend freie Plätze!
Bei Nothelfer- und Verkehrskundekursen ist die Teilnehmerzahl auf max. 12 Personen gesetzlich beschränkt. Wir bitten dich, den Kurs in einem Stück zu absolvieren, um Wartezeiten vorzubeugen. Es werden keine vorzeitigen Bestätigungen abgegeben.
Die jeweilige Kursbestätigung wir erst nach Zahlungseingang per Post zugestellt.
Achtung: Die Bestätigungsmails landen oftmals im Spamordner! Wir bitten dich, diesen zu kontrollieren!
Da es uns nicht möglich ist, zu kontrollieren, ob Sie eine definitive Bestätigung erhalten haben, muss der angemeldete und gebuchte Kurs auf jeden Fall verrechnet werden. Nichterscheinen aus diesem Grund, kann unsererseits nicht akzeptiert werden. Des Öfteren erhalten wir leider auch Kursanmeldungen mit unrichtigen oder unvollständigen Mailadressen und/oder Handynummern. Auch aus diesem Grund ist es uns manchmal nicht möglich, eine Kursbestätigung zu senden. Dennoch müssen wir verständlicherweise auch in diesem Fall auf eine vollumfängliche Begleichung des gebuchten Kurses bestehen.
Nachholer können nur bei vorzeitiger Anmeldung einen gewünschten Kurstag besuchen.
Das Nachholen wird zusätzlich mit 80.- Franken pro Tag berechnet.
Wer den gebuchten Kurs nicht an einem Stück besucht, hat grundsätzlich kein Anrecht auf einen kostenlosen Nachholtag.
Es liegt immer im Ermessen der jeweiligen Nothelferinstruktorin oder des Fahrlehrers, zu spät kommende Kursteilnehmer wieder nach Hause zu schicken. Dies gilt ebenfalls bei Störung des Unterrichts, fehlendem ausgedrucktem Zertifikat, mangelnden Deutschkenntnissen, ansteckenden Krankheiten und körperlichen Beeinträchtigungen jeglicher Art. Das Kursgeld ist auch in diesen Fällen zu entrichten.
Dolmetscher dürfen nur auf vorgängige Absprache mit Fahrschultreff, für den jeweiligen Schüler übersetzen und am Kurs teilnehmen. Dies dann allerdings kostenlos.
Diese Regelungen gelten für sämtliche Kurse von Fahrschultreff (Nothelfer – und Verkehrskundekurse) in Winterthur und Zürich.
Das jeweilige Kursgeld ist am ersten Kursteil bar zu entrichten. Sollte aber das Kursgeld nicht vor Ablauf des Kurses entrichtet worden sein, können wir selbstverständlich keine Kursbestätigung abgeben. Sollte für den unbezahlten Kurs eine Rechnung ausgestellt werden müssen, erlauben wir uns, für unsere Umtriebe einen Bearbeitungsgebühr von Fr. 15.– zu erheben.
4.1 Der jeweilige Kurs findet nur bei genügend Teilnehmer statt. Sollten sich zu wenige Teilnehmer an einen Kurs anmelden, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Oder aber nach Absprache mit den Kursteilnehmern, auf einen anderen Kurs auszuweichen. Auf jeden Fall aber können maximal 12 Teilnehmer an einen Kurs zugelassen werden (Gesetzliche Vorschrift).
5. Zahlungen / Preise
Zuviel bezahlte Abonnemente oder nicht bezogene Fahrstunden werden zurückerstattet. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang des Abonnements als Einzellektionen abgerechnet. Die rückerstatteten Lektionen werden zum Einzeltarif abgerechnet.
6. Lektionen-/Kursdauer
Für eine effiziente Fahrausbildung empfehlen wir dir, so oft wie möglich, 75 minütige Fahrstunden zu nehmen. Andere Zeitenintervalle können individuell direkt mit dem Fahrlehrer vereinbart werden.
7. Abmeldung/Absenzen
Für Fahrstunden werden keine Abmeldungen per SMS akzeptiert. Abmeldungen müssen telefonisch erfolgen.
Bei Kursen können diese telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Vereinbarte Fahrstunden müssen mind. 48 Stunden vorher abgemeldet werden.
Bei nicht fristgerechter Abmeldung werden die reservierten Lektionen anteilsmässig mit Fr. 60.- pro Stunde in Rechnung gestellt. Fahrlektionen die erst innert 24 Stunden abgesagt werden, sind vollumfänglich zu begleichen. Dies gilt auch für zu spätes Erscheinen in den Fahrunterricht.
Kursabsagen müssen mind. 5 Arbeitstage vor Kursbeginn gemeldet werden. Bei zu später Abmeldung werden 50% der Kursgebühren verrechnet. Bei Nichterscheinen werden 100% des Kursgeldes geschuldet.
Im Verkehrskundekurs werden für nachgeholte Abende Fr. 80.- in Rechnung gestellt, sofern ein Kursplatz extra reserviert werden musste.
8. Organisatorisches
Wir behalten uns das Recht vor, Kurse terminlich zu verschieben, zusammenzulegen, oder, bei zu wenig Teilnehmern, zu annullieren. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Allenfalls kann auch der Kursort in die nähere Umgebung verlegt werden. Fahrschultreff behält sich das Recht vor, eine Kursanmeldung/ Fahrausbildung abzulehnen.
9. Rechtliches
Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrschultreff ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand 8400 Winterthur. Fahrschultreff behält sich das Recht vor, die AGB’s jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen.
Die AGB’s sind gültig ab 1. April 2019
Winterthur, 1. April 2019